• Eine Kündigung des Hortvertrages ist jederzeit einen Monat im Voraus zum Monatsende möglich.
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform und Unterschriften beider Personensorgeberechtigten.
  • Die Kündigung darf gern per E-Mail zugestellt werden.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Kündigung des Hortvertrages.
  • Die Hortverträge der 4. Klassen enden automatisch zum 31.07. des jeweiligen Jahres und bedürfen keiner Kündigung.

Wenn Sie eine Bestätigung über das Ende des Hortvertrages wünschen, geben Sie bitte eine schriftliche Kündigung ab.

Die Hortverträge für die Kinder der 4. Klassen können für den Monat August bis zum jeweiligen Ferienende verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Hortleitung.