Änderung des Hortvertrages

Liebe Familien,

im Verlauf der Grundschulzeit können sich verschiedene Situationen in Ihrer Familie ergeben. Einige dieser Situationen bedürfen eine Änderung des Hortvertrages:

  • Das ältere Geschwisterkind verlässt den Hort. Betrifft dies eine andere Einrichtung als den Hort an der Brüder-Grimm-Schule benötigen wir bitte eine Bestätigung von der jeweiligen Einrichtung.
  • Ein jüngeres Geschwisterkind besucht den Hort zum neuen Schuljahr. Betrifft dies eine andere Einrichtung als den Hort an der Brüder-Grimm-Schule benötigen wir bitte eine Bestätigung von der jeweiligen Einrichtung.
  • Ihre Adresse ändert sich aufgrund eines Umzugs. Für die Änderung des Hortvertrages wird eine Meldebescheinigung benötigt.
  • Ihr Nachname und/oder der Nachname Ihres Kindes ändert sich aufgrund einer Änderung Ihres Familienstandes. Wir benötigen die Eheurkunde oder das Scheidungsdokument.

Trennung/Scheidung: Bei dem Aufenthalt Ihres Kindes bei beiden Personensorgeberechtigten zu gleichen Teilen (= Wechselmodell) ist ein neuer Hortvertrag notwendig.

  • Der aktuelle Aufenthaltstitel läuft aus. Sobald Sie ein Dokument mit der Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten, ist eine Hortvertragsänderung möglich.